Ja. Die Firmenanschrift kann für das Handelsregister sowie gegenüber Behörden (z. B. Finanzamt, Gewerbeamt) verwendet werden, sofern das Unternehmen unter der Adresse postalisch erreichbar ist.
Ja. Die Firmenanschrift kann für das Handelsregister sowie gegenüber Behörden (z. B. Finanzamt, Gewerbeamt) verwendet werden, sofern das Unternehmen unter der Adresse postalisch erreichbar ist.