Nein. Eine angemietete Firmenadresse ist rechtlich zulässig, auch wenn sich der Geschäftsführer nicht dauerhaft vor Ort aufhält. Entscheidend ist, dass das Unternehmen unter der Firmenadresse postalisch erreichbar ist.
Nein. Eine angemietete Firmenadresse ist rechtlich zulässig, auch wenn sich der Geschäftsführer nicht dauerhaft vor Ort aufhält. Entscheidend ist, dass das Unternehmen unter der Firmenadresse postalisch erreichbar ist.