Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2.4, gültig ab 24. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung einer Geschäftsadresse einschließlich eines zugeordneten Briefkastens sowie über ergänzende Postdienstleistungen zwischen der Localport GmbH, Hagstraße 1, 28217 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 28593 HB, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Meister (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich ausdrücklich auch an Personen, die den Vertrag im Rahmen einer beabsichtigten Existenzgründung schließen.
(3) Schließt ausnahmsweise ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Vertrag, gelten diese AGB entsprechend; die zugunsten von Verbrauchern zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. Verbraucher erhalten zusätzlich die als Anlage 1 beigefügte Widerrufsbelehrung.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsgrundlagen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit eine Geschäftsadresse am Standort Rigaer Str. 1 in 28217 Bremen sowie einen dieser Adresse zugeordneten, mit der Firmierung des Kunden beschrifteten Briefkasten zur Verfügung.
(2) Die Geschäftsadresse darf im vereinbarten Umfang für geschäftliche Zwecke genutzt werden, insbesondere für Geschäftskorrespondenz, Impressum, Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Finanzamt sowie sonstige Behörden- und Registerangaben. Ob die Adresse für einen bestimmten Zweck rechtlich ausreicht, insbesondere als ladungsfähige Anschrift oder als Sitz im Sinne des Gesellschaftsrechts, richtet sich nach den jeweils einschlägigen Vorschriften und den Verhältnissen des Kunden. Der Anbieter schuldet insoweit keine Rechtsberatung und keinen bestimmten Erfolg.
(3) Ergänzende Leistungen, insbesondere Postweiterleitung (§ 8), Digitale Postweiterleitung (§ 9), Benachrichtigungen (§ 7) sowie weitere Zusatzleistungen, sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart und vergütet sind.
(4) Einzelheiten zu Umfang, Grenzen, Fristen und ausgeschlossenen Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, die auf der Website des Anbieters abrufbar und Bestandteil des Vertrages ist.
(5) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarungen im Vertrags- bzw. Bestellformular, (b) Leistungsbeschreibung, (c) diese AGB.
(6) Verlegung des Standorts. Der Anbieter ist berechtigt, den Standort der Geschäftsadresse innerhalb der Stadtgemeinde Bremen zu verlegen, wenn ihm die Nutzung des bisherigen Standorts nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist, insbesondere weil das ihm zustehende Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten endet. Der Anbieter kündigt die Verlegung mindestens drei Monate im Voraus in Textform an und benennt dabei die neue Anschrift. Der neue Standort muss dem bisherigen in Lage und Erreichbarkeit gleichwertig sein. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Verlegung kündigen; auf dieses Recht wird der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweisen.
(7) Kosten bei Verlegung oder Aufgabe des Standorts. Verlegt der Anbieter den Standort nach Absatz 6 oder gibt er ihn auf, erstattet er dem Kunden die hierdurch verursachten, nachgewiesenen Kosten für die Anmeldung der geänderten inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister sowie für die Gewerbeummeldung bis zu einem Betrag von 250,00 EUR netto je Vertrag. Anstelle der Erstattung in Geld kann der Kunde eine Gutschrift in gleicher Höhe auf die künftige Vergütung verlangen; die Wahl trifft der Kunde. Endet der Vertrag infolge der Verlegung oder der Aufgabe des Standorts, erfolgt die Erstattung stets in Geld. Weitergehende Aufwendungen, insbesondere für Drucksachen, Website, Stempel und Werbemittel, werden nicht erstattet. Der Anbieter leitet die für den Kunden eingehende Post zusätzlich für drei Monate ab dem Wirksamwerden der Verlegung oder Aufgabe kostenfrei an eine vom Kunden benannte Adresse weiter. Im Voraus gezahlte Entgelte erstattet der Anbieter zeitanteilig.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Absenden des Bestellformulars über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich in Textform; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung ausdrücklich in Textform annimmt oder dem Kunden die Nutzung der Geschäftsadresse freigibt. Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen; ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertragsschluss und die Freigabe der Adresse von der vollständigen Vorlage der Nachweise nach § 4 sowie von einem erfolgreich eingerichteten Zahlungsmittel abhängig zu machen.
(5) Der Anbieter kann den Vertragsschluss zusätzlich davon abhängig machen, dass eine vertretungsberechtigte Person eine gesonderte Mithaftungserklärung abgibt, insbesondere bei Gesellschaften in Gründung und bei Gesellschaften, für die kein Bonitätsnachweis vorliegt. Die Mithaftung wird ausschließlich durch eine eigene, von der betreffenden Person im eigenen Namen unterzeichnete Erklärung begründet; diese AGB begründen keine persönliche Haftung der für den Kunden handelnden Personen.
(6) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden zusammen mit diesen AGB und der Leistungsbeschreibung in Textform übermittelt.
§ 4 Identifizierung, Nachweise, Aktualität der Daten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Der Anbieter ist berechtigt, vor und während der Vertragslaufzeit geeignete Nachweise zu verlangen, insbesondere: a) Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, b) bei juristischen Personen und Personengesellschaften Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen sowie deren Privatanschrift und die Benennung einer empfangsbevollmächtigten Person nach Absatz 5, c) amtlichen Lichtbildausweis der vertretungsberechtigten Person, d) bei Neugründungen Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde oder eine entsprechende Erklärung nebst Nachreichung der Registereintragung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, ein Identifizierungsverfahren (z. B. Video- oder Online-Ident) zu verlangen und hierfür Dienstleister einzusetzen.
(3) Änderungen der Firma, der Rechtsform, der Vertretungsverhältnisse, der Anschrift, der Rechnungsdaten, der Weiterleitungsadresse, der für die Zustellung von Digitalisaten benannten E-Mail-Adresse oder der Postadresse für den Versand von Originalen (§ 9 Abs. 4) sowie sonstiger wesentlicher Angaben hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich in Textform oder über das Kundenkonto mitzuteilen.
(4) Kommt der Kunde einer Nachweis- oder Aktualisierungspflicht trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen bis zur Erfüllung auszusetzen und den Vertrag nach § 15 außerordentlich zu kündigen.
(5) Empfangsbevollmächtigte Person. Der Kunde benennt bei Vertragsschluss eine natürliche Person mit vollständiger Privatanschrift im Inland oder im Ausland, an die der Anbieter Erklärungen und Mitteilungen aus diesem Vertrag richten kann, wenn der Kunde unter der Geschäftsadresse oder unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten nicht erreichbar ist. Dies gilt insbesondere für Benachrichtigungen nach § 9 Abs. 3 und Abs. 4, für die Ankündigung der Vernichtung nach § 9 Abs. 8 sowie für Erklärungen und Mitteilungen nach § 14. Der Kunde hat einen Wechsel der Person oder der Anschrift unverzüglich in Textform mitzuteilen; bis zum Zugang einer solchen Mitteilung darf der Anbieter auf die zuletzt benannten Angaben vertrauen. Eine Fiktion des Zugangs ist damit nicht verbunden.
§ 5 Zulässige Nutzung der Geschäftsadresse
(1) Die Nutzung der Geschäftsadresse ist ausschließlich dem im Vertrag benannten Kunden und ausschließlich für die im Vertrag benannte Firmierung gestattet.
(2) Die Überlassung an Dritte, die Nutzung durch verbundene Unternehmen, weitere Gesellschaften, Zweigniederlassungen oder weitere Firmierungen ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig. Für jede weitere Gesellschaft oder Firmierung ist ein eigener Vertrag mit eigenem Briefkasten erforderlich.
(3) Die Geschäftsadresse darf nicht missbräuchlich, nicht zu rechtswidrigen Zwecken und nicht in einer Weise genutzt werden, die geeignet ist, den Ruf des Anbieters oder des Standorts zu schädigen.
(4) Die Beschriftung des Briefkastens sowie jede sonstige Kennzeichnung am Standort erfolgt ausschließlich durch den Anbieter. Eigene Schilder, Aufkleber oder Beschriftungen des Kunden sind unzulässig.
(5) Verstößt der Kunde gegen Absatz 1, 2 oder 3, ist der Anbieter berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 2.500,00 EUR je Kalenderjahr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.§ 6 Briefkasten, Postannahme und Grenzen der Leistung
(1) Der Anbieter ermöglicht den Eingang üblicher Briefsendungen an der Geschäftsadresse im Rahmen der vereinbarten Leistung und leert den Briefkasten regelmäßig im Rahmen des Geschäftsbetriebs.
(2) Nicht geschuldet sind insbesondere: ein permanent besetzter Empfang, eine tägliche Leerung, eine sofortige Weiterleitung, eine fristwahrende Bearbeitung sowie ein besonderer Verwahr- oder Sicherheitsservice.
(3) Nicht Bestandteil der Leistung sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart: a) Pakete, Päckchen und Warensendungen, b) Sendungen gegen Nachnahme, c) Sendungen, die eine persönliche Empfangsbestätigung oder eine Identitätsprüfung erfordern, insbesondere Postzustellungsaufträge und Zustellungen mit Zustellungsurkunde, d) POSTIDENT- und vergleichbare Identifizierungsaufträge, e) Sendungen mit Wertinhalt, Bargeld, Zahlungsmitteln, verderblichen, gefährlichen oder kühlpflichtigen Inhalten, f) sperrige oder besonders umfangreiche Sendungen. Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme solcher Sendungen zu verweigern oder sie an den Absender zurückzuleiten.
(4) Einschreiben, deren Aushändigung eine Empfangsbestätigung erfordert (insbesondere Einschreiben, Einschreiben Rückschein und Einschreiben eigenhändig), werden nur angenommen, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Annahme solcher Sendungen; eine Empfangsvollmacht wird insoweit nicht erteilt. Einwurf-Einschreiben werden ohne Empfangsbestätigung in den Briefkasten eingelegt und wie gewöhnliche Briefsendungen behandelt.
(5) Der Kunde bleibt für die Überwachung fristgebundener Sendungen selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Fristenkontrolle.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Sendungen, die offensichtlich nicht für den Kunden bestimmt sind oder die nach Absatz 3 ausgeschlossen sind, ungeöffnet an den Absender zurückzuleiten oder, wenn eine Rückleitung nicht möglich ist, nach Ablauf von vier Wochen datenschutzkonform zu vernichten.
§ 7 Benachrichtigung über Posteingang
(1) Soweit vereinbart, informiert der Anbieter den Kunden über den Eingang von Sendungen per E-Mail oder über das Kundenkonto.
(2) Die Benachrichtigung erfolgt ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit; sie begründet keine Fristenkontrolle und keine Zustellungswirkung.
§ 8 Physische Postweiterleitung (optionale Zusatzleistung)
(1) Eine physische Postweiterleitung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die Weiterleitung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, einmal wöchentlich an eine vom Kunden benannte Adresse. Eine häufigere Weiterleitung kann gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige, zustellfähige und aktuelle Weiterleitungsadresse bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Für Fehlleitungen, Verzögerungen oder Nichtzustellungen, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder veralteten Angaben des Kunden beruhen, haftet der Anbieter nicht.
(4) Porto sowie gegebenenfalls Verpackungs- und Materialkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht im vereinbarten Paket enthalten sind. Für internationale Sendungen und besondere Versandarten können zusätzliche Kosten entstehen.
(5) Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert. Mit Übergabe der Sendung an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über.
(6) Sendungen, die nicht weitergeleitet werden können, werden für 30 Tage verwahrt und anschließend datenschutzgerecht vernichtet, sofern der Kunde keine abweichende Weisung erteilt. § 9 Abs. 4 bleibt unberührt: Sendungen mit Urkundencharakter werden nicht vernichtet.
§ 9 Digitale Postweiterleitung (optionale Zusatzleistung)
(1) Begriff und Umfang. Ist die „Digitale Postweiterleitung“ (auch „digitaler Posteingang“ oder „Scan-Service“) vereinbart, umfasst die Leistung: die Leerung des Briefkastens im vereinbarten Rhythmus, das Öffnen der für den Kunden eingegangenen Geschäftsbriefe, das Digitalisieren ihres Inhalts, die Bereitstellung der Digitalisate im Kundenkonto und – soweit vereinbart – deren Versand als PDF-Datei an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse, sowie die Verwahrung und anschließende Behandlung der Originalsendungen nach Absatz 8. Der Umschlag wird nicht digitalisiert, es sei denn, er enthält für den Kunden relevante Angaben oder der Absender ist dem Inhalt nicht zu entnehmen.
(2) Postöffnungsvollmacht und Befreiung vom Briefgeheimnis. Der Kunde bevollmächtigt und ermächtigt den Anbieter ausdrücklich, die an ihn gerichteten Briefsendungen entgegenzunehmen, zu öffnen, zu digitalisieren und die Originale nach Maßgabe der Absätze 4 und 8 zu verwahren, weiterzuleiten oder zu vernichten. Der Kunde befreit den Anbieter insoweit von der Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses, als dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist, insbesondere durch Öffnen, Digitalisieren und Prüfung von Briefkopf und Fußzeile auf Absender- und Empfängerangaben. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Kenntnisnahme von Inhalten dabei nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Eine für den Kunden handelnde natürliche Person kann die Vollmacht zusätzlich im eigenen Namen erteilen; sie erstreckt sich dann auch auf Briefsendungen, die unter der Geschäftsadresse an diese Person persönlich gerichtet sind. Die Vollmacht wird gesondert und getrennt von der Zustimmung zu diesen AGB erteilt und ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich; mit dem Widerruf entfällt die Grundlage für die Digitale Postweiterleitung, der Anbieter kann diese Zusatzleistung dann mit sofortiger Wirkung einstellen.
(3) Sendungen, die nicht geöffnet werden. Der Anbieter öffnet und digitalisiert nicht: a) Sendungen, die eine persönliche Empfangsbestätigung oder eine Identitätsprüfung erfordern, insbesondere Postzustellungsaufträge, Zustellungen mit Zustellungsurkunde und Zustellungen durch Gerichtsvollzieher, b) Einschreiben, deren Aushändigung eine Empfangsbestätigung erfordert, soweit deren Annahme nicht ausdrücklich vereinbart ist (§ 6 Abs. 4); Einwurf-Einschreiben werden dagegen wie gewöhnliche Briefsendungen geöffnet und digitalisiert, c) Sendungen, die erkennbar an eine natürliche Person und nicht an das Unternehmen des Kunden gerichtet sind, insbesondere bei Zusätzen wie „persönlich“, „vertraulich“ oder „nur vom Adressaten zu öffnen“; dies gilt nicht, soweit die betreffende Person die Vollmacht nach Absatz 2 zusätzlich im eigenen Namen erteilt hat, d) Sendungen mit äußerlich erkennbarem Urkundencharakter im Sinne von Absatz 4, e) Sendungen, die nach § 6 Abs. 3 nicht Bestandteil der Leistung sind. Solche Sendungen werden ungeöffnet verwahrt. Der Anbieter benachrichtigt den Kunden über den Eingang und leitet die Sendung nach dessen Weisung physisch weiter; die Kosten trägt der Kunde nach Absatz 9. Eine Frist wird durch die Benachrichtigung nicht gewahrt und eine Zustellungswirkung nicht begründet.
(4) Sendungen mit Urkundencharakter. Sendungen, deren rechtlicher oder wirtschaftlicher Wert im Original liegt und die durch ein Digitalisat nicht ersetzt werden können, werden nicht vernichtet. Dazu gehören insbesondere notarielle Ausfertigungen, beglaubigte Abschriften und Beurkundungen, vollstreckbare Ausfertigungen und sonstige Vollstreckungstitel, Apostillen und Legalisationen, Wechsel, Schecks, Sparbücher, Anteils- und Wertpapierurkunden, Bürgschaftserklärungen und Vollmachten im Original sowie Original-Zeugnisse und beglaubigte Übersetzungen.
a) Ist der Urkundencharakter bereits von außen erkennbar – etwa durch einen Absender aus dem notariellen, gerichtlichen oder behördlichen Bereich, durch ein sichtbares Siegel, eine Siegelschnur, Ösen oder einen Prägestempel –, wird die Sendung nach Absatz 3 nicht geöffnet.
b) Wird der Urkundencharakter erst nach dem Öffnen erkennbar, wird der Inhalt digitalisiert; das Original wird von der Vernichtung nach Absatz 8 ausgenommen, getrennt verwahrt und dem Kunden physisch weitergeleitet. Der Anbieter benachrichtigt den Kunden hierüber.
c) Die Einordnung erfolgt allein nach äußerlich erkennbaren Merkmalen. Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung, ob einem Dokument Urkundenqualität zukommt, und haftet nicht dafür, dass eine Sendung nicht als solche erkannt wurde, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft. Der Kunde bleibt für die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Unterlagen verantwortlich (Absatz 11).
d) Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine vollständige, aktuelle und zustellfähige Postadresse zu benennen, an die Originale nach diesem Absatz und nach Absatz 3 versendet werden können. Dies gilt auch dann, wenn im Übrigen ausschließlich die digitale Weiterleitung vereinbart ist. Fehlt eine solche Adresse oder ist sie nicht zustellfähig, verwahrt der Anbieter die Sendung; eine Vernichtung findet insoweit nicht statt. Nach Vertragsende und einer Nachlauffrist von drei Monaten ist der Anbieter berechtigt, die Sendung an den Absender zurückzuleiten.
(5) Nicht scanbare und ausgeschlossene Sendungen. Von der Digitalisierung ausgenommen sind neben den in § 6 Abs. 3 genannten Sendungen insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Werbesendungen, Bücher und Warensendungen, PIN- und TAN-Briefe, Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen, Sendungen mit nicht scanbaren Bestandteilen (z. B. Karten, Gegenstände, Bindungen, Klebungen, Siegel, Ösen), Sendungen mit einem Umfang von mehr als 30 Blatt sowie Formate über DIN A3. Solche Sendungen werden nach Absatz 3 Satz 2 behandelt.
(6) Bearbeitungszeit und Bereitstellung. Die Digitalisierung erfolgt im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs innerhalb von zwei Werktagen nach der Leerung des Briefkastens. Ein permanent besetzter Empfang, eine tägliche Leerung, eine sofortige Bearbeitung und eine Fristenkontrolle sind nicht Vertragsbestandteil (§ 6 Abs. 2 und 5).
(7) Speicherdauer der Digitalisate. Die Digitalisate werden für 90 Tage ab Bereitstellung im Kundenkonto zum Abruf bereitgehalten und danach vollständig gelöscht. Der Kunde ist verpflichtet, die Digitalisate innerhalb dieser Frist abzurufen und, soweit er sie dauerhaft benötigt, selbst zu sichern. Eine verlängerte Speicherdauer kann gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden. Wird ein Digitalisat zusätzlich per E-Mail versandt, geht mit dem Versand die Verantwortung für die weitere Speicherung auf den Kunden über; der Anbieter hat auf den Verbleib der Datei ab diesem Zeitpunkt keinen Einfluss.
(8) Umgang mit den Originalen. Die Originalsendungen werden nach der Digitalisierung drei Monate sicher verwahrt. Der Anbieter kündigt die Vernichtung 14 Tage vor Ablauf der Verwahrfrist in Textform an und benennt dabei die betroffenen Sendungen. Verlangt der Kunde innerhalb dieser Frist die Zusendung, versendet der Anbieter die Originale gegen Erstattung des Portos und einer Bearbeitungspauschale nach der Leistungsbeschreibung. Andernfalls werden die Originale nach Ablauf der Verwahrfrist datenschutzgerecht vernichtet (Vernichtung nach ISO 21964, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4). Nach der Vernichtung ist eine Herausgabe ausgeschlossen. Absatz 4 bleibt unberührt: Sendungen mit Urkundencharakter werden nicht vernichtet. Eine verlängerte Verwahrung kann gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.
(9) Mengengrenze, Porto und Auslagen. Der Umfang der im vereinbarten Entgelt enthaltenen Sendungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung; darüber hinausgehende Sendungen werden je Sendung gesondert abgerechnet. Porto, Verpackungs- und Materialkosten sowie die Bearbeitungspauschale für den Versand von Originalen werden gesondert berechnet. Der Versand von Originalen erfolgt grundsätzlich unversichert; mit Übergabe an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Bei internationalen Sendungen können zusätzliche Kosten und Laufzeiten entstehen.
(10) Technische Grenzen und Rüge. Aufgrund der maschinellen Verarbeitung kann es vereinzelt zu Beschädigungen einzelner Dokumente, zur Nichterfassung einzelner Seiten oder zu Qualitätseinschränkungen kommen. Der Anbieter ist berechtigt, für die Durchführung erforderliche Kennzeichnungen (z. B. Aufkleber, Paginierung, Sendungsnummer) anzubringen. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbar unvollständige oder fehlerhafte Digitalisate innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu rügen; der Anbieter stellt das Digitalisat in diesem Fall, soweit das Original noch vorhanden ist, unentgeltlich erneut her.
(11) Kein Beweismittelersatz, keine revisionssichere Archivierung. Digitalisate ersetzen das Original nicht. Der Anbieter versieht die Digitalisate nicht mit einem Echtheitssiegel und schuldet keine GoBD-konforme oder revisionssichere Archivierung und keine Verfahrensdokumentation für ein ersetzendes Scannen. Die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 257 HGB und § 147 AO, bleibt Sache des Kunden. Benötigt der Kunde Originale aus rechtlichen, steuerlichen oder beweisrechtlichen Gründen, hat er die Weiterleitung oder eine verlängerte Verwahrung zu vereinbaren.
(12) Zugangsdaten und Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zum Kundenkonto geheim zu halten und gegen unbefugte Verwendung zu schützen. Der Anbieter kann die Nutzung der Digitalen Postweiterleitung von der Aktivierung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung abhängig machen. Eine unbefugte Nutzung des Kundenkontos hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(13) Datenschutz. Der Anbieter verarbeitet die Inhalte der digitalisierten Sendungen ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung. Einzelheiten, insbesondere Rechtsgrundlagen, Löschfristen und der Einsatz von Dienstleistern, regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters. Die dort genannten Fristen entsprechen den Absätzen 7 und 8.§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, a) alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und aktuell zu halten (§ 4), b) die Adresse nur im vereinbarten Umfang zu nutzen (§ 5), c) Ummeldungen bei Behörden, Registern, Vertragspartnern und im Impressum selbst und rechtzeitig vorzunehmen, d) fristgebundene Sendungen selbst zu überwachen, e) den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Post für ihn irrtümlich nicht oder falsch zugeordnet wird.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass an der Geschäftsadresse keine Verwechslungsgefahr mit einer bereits dort geführten Firmierung besteht. Der Anbieter ist berechtigt, die Aufnahme einer verwechslungsfähigen Firmierung abzulehnen.
§ 11 Preise, Zahlung, Preisanpassung
(1) Es gelten die im Vertrag bzw. im Bestellformular vereinbarten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
(2) Die Grundvergütung für die Nutzung der Geschäftsadresse ist im Voraus fällig, und zwar nach Wahl des Kunden monatlich, halbjährlich oder jährlich (Zahlungszeitraum). Für längere Zahlungszeiträume gewährt der Anbieter einen Preisvorteil nach Maßgabe der Preisliste bzw. des Bestellformulars. Zusatzleistungen und Auslagen (z. B. Porto, Sonderversand) werden unabhängig vom Zahlungszeitraum monatlich nachträglich abgerechnet; der Preisvorteil gilt für sie nicht. Aktionen und Gutscheincodes gelten nach Maßgabe der bei der Bestellung angezeigten Bedingungen; der vereinbarte Vorteil wird im Vertragsdokument ausgewiesen.
(3) Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(4) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Bei Buchung über die Website wickelt der Anbieter Zahlungen über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“), ab. Der Kunde hinterlegt seine Zahlungsdaten im Bestellprozess unmittelbar nach Abgabe der Bestellung auf einer Zahlungsseite von Stripe (SEPA-Lastschrift, Karte oder PayPal) und erteilt dort bei SEPA-Lastschrift das Lastschriftmandat online; erst damit ist die Bestellung beim Anbieter eingegangen. Belastet wird erst nach Annahme der Bestellung durch den Anbieter. Nimmt der Anbieter die Bestellung nicht an oder verfällt sie, weil die Zahlungsdaten nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Bestellung hinterlegt sind, entfernt der Anbieter die hinterlegten Zahlungsdaten bei Stripe; ein erteiltes Mandat wird nicht genutzt. Der Einzug erfolgt über Stripe unter der Gläubiger-Identifikationsnummer von Stripe und der von Stripe vergebenen Mandatsreferenz. Auf dem Kontoauszug des Kunden erscheint deshalb Stripe als Einziehender. Maßgeblich ist der Wortlaut des online erteilten Mandats. Bei Verträgen, die nicht über die Website geschlossen werden, hinterlegt der Kunde seine Zahlungsdaten vor der Annahme auf derselben Zahlungsseite; den Zugang erhält er vom Anbieter per E-Mail oder über das Kundenportal, und die Annahme erfolgt erst, wenn die Zahlungsdaten vorliegen. Kunden, die aus einem bestehenden Vertrag wechseln, richten die Zahlung nach der Übernahme auf derselben Zahlungsseite ein; den Zugang erhalten sie über das Kundenportal. Betrag und Fälligkeitstag jeder Lastschrift werden dem Kunden spätestens drei Tage vor dem Einzug in Textform mitgeteilt (Vorabankündigung); die Frist für die Vorabankündigung wird hiermit auf drei Tage verkürzt. Die Vorabankündigung kann zusammen mit der Rechnung erfolgen. Rechnungen und Vorabankündigungen können im Auftrag des Anbieters von Stripe per E-Mail versandt werden. Der Kunde ist verpflichtet, für Kontodeckung zu sorgen und seine Zahlungsdaten aktuell zu halten. Vom Kunden zu vertretende Rücklastschriftkosten trägt der Kunde.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Verträge anzupassen, soweit sich die Kosten für die Erbringung der Leistungen (insbesondere Miete, Personal, Porto, Energie, Software) verändert haben. Eine Anpassung wird frühestens mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam und gilt nur für Zahlungszeiträume, die nach ihrem Wirksamwerden beginnen; bereits bezahlte Zahlungszeiträume bleiben unberührt. Der Anbieter kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Erhöht sich der Preis um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht wird der Anbieter in der Ankündigung hinweisen. Die Pflichten nach § 14 bleiben auch in diesem Fall bestehen.
(6) Der Kunde kann den Zahlungszeitraum jederzeit im Kundenportal oder in Textform ändern. Die Änderung wird mit Ablauf des bereits bezahlten Zahlungszeitraums wirksam. Ein Wechsel des Zahlungszeitraums verändert die Mindestvertragslaufzeit nicht.
(7) Endet der Vertrag vor dem Ende eines bereits bezahlten Zahlungszeitraums, erstattet der Anbieter die Grundvergütung für die vollen Vertragsmonate nach Vertragsende anteilig, berechnet nach dem für diesen Zahlungszeitraum vereinbarten Monatspreis. Für die Zeit bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erfolgt keine Erstattung, es sei denn, der Vertrag endet aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, oder nach § 13 Abs. 5. Der Anbieter ist berechtigt, den Erstattungsbetrag mit offenen Forderungen gegen den Kunden zu verrechnen.
§ 12 Zahlungsverzug, Leistungsverweigerung
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen.
(2) Befindet sich der Kunde mit mindestens einer monatlichen Vergütung länger als 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, Zusatzleistungen (insbesondere Weiterleitung, Digitale Postweiterleitung, Benachrichtigung) und den Zugang zum Kundenkonto bis zum Ausgleich auszusetzen. Die Pflicht zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung stehen dem Kunden, der Unternehmer ist, nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 13 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate ab dem vereinbarten Vertragsbeginn, bei jährlicher Zahlung zwölf Monate, jeweils sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann dann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Vergütung bleibt auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich im Voraus fällig (§ 11 Abs. 2).
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Kunden, die den Vertrag online abgeschlossen haben, können zusätzlich die Kündigungsschaltfläche auf der Website des Anbieters nutzen.
(4) Zusatzleistungen können unabhängig vom Hauptvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte für eine angefangene Abrechnungsperiode erfolgt nicht.
(5) Gibt der Anbieter den Standort der Geschäftsadresse endgültig auf, ohne ihn nach § 2 Abs. 6 zu verlegen, kann er den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Dieses Recht besteht auch während der Mindestvertragslaufzeit. § 2 Abs. 7 bleibt unberührt.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 15) bleibt unberührt.§ 14 Vertragsende, Ummeldepflicht, Nachweis und Nutzungsentschädigung
(1) Ende des Nutzungsrechts. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Kunden, die Geschäftsadresse in irgendeiner Form zu verwenden. Ab diesem Zeitpunkt darf die Adresse insbesondere nicht mehr im Handelsregister, im Gewerberegister, gegenüber dem Finanzamt, im Impressum, auf der Website, in Verzeichnissen, Profilen, Angeboten, Rechnungen, Geschäftsbriefen, E-Mail-Signaturen, Verträgen oder in der Werbung angegeben werden.
(2) Ummeldepflicht. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Ummeldungen und Löschungen spätestens bis zum Ablauf des Vertrages, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, vorzunehmen. Dazu gehören je nach Rechtsform und Nutzung insbesondere: a) Verlegung des Sitzes bzw. der Geschäftsanschrift und Anmeldung der neuen Anschrift zum Handelsregister, b) Gewerbeabmeldung bzw. Gewerbeummeldung auf die neue Anschrift, c) Mitteilung der neuen Anschrift an das Finanzamt, d) Änderung des Impressums und aller sonstigen öffentlich abrufbaren Angaben, e) Mitteilung der neuen Anschrift an Banken, Versicherungen, Geschäftspartner und Auskunfteien, f) Einrichtung eines Nachsendeauftrags bei dem jeweiligen Postdienstleister. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Schritte spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung einzuleiten, insbesondere einen Notartermin zu vereinbaren oder die Gewerbeummeldung zu beantragen.
(3) Nachweispflicht. Der Kunde hat die vollständige Aufgabe der Nutzung gegenüber dem Anbieter nachzuweisen. Als Nachweis geeignet sind insbesondere ein aktueller Handelsregisterauszug mit der neuen Anschrift, die Gewerbeab- bzw. -ummeldung, eine Bestätigung des Finanzamts oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis; ergänzend kann der Anbieter einen Nachweis über die Änderung des Impressums und weiterer öffentlicher Angaben verlangen. Bei Gesellschaften, die noch keine Registereintragung erlangt haben, genügt der Nachweis der Gewerbeabmeldung nebst schriftlicher Erklärung, die Adresse nicht weiter zu verwenden.
(4) Nutzungsentschädigung bis zum Nachweis. Nutzt der Kunde die Geschäftsadresse nach Vertragsende weiter, insbesondere weil eine der in Absatz 2 genannten Eintragungen oder Angaben fortbesteht, hat er für jeden angefangenen Monat der Weiternutzung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der zuletzt vereinbarten monatlichen Vergütung zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Adresse aktiv genutzt wird oder die Angabe lediglich fortbesteht. Die Pflicht endet mit dem Monat, in dem der Kunde den Nachweis nach Absatz 3 vollständig erbringt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Nutzungsentschädigung. Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzungsentschädigung über das erteilte SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen; das Mandat bleibt zu diesem Zweck bis zur vollständigen Erbringung des Nachweises wirksam. Weist der Kunde nach, dass er die erforderlichen Ummeldungen beauftragt hat, insbesondere durch Terminbestätigung des Notars, durch die eingereichte Handelsregisteranmeldung oder durch eine Eingangsbestätigung des Gewerbeamts, wird die Nutzungsentschädigung ab dem Monat des Zugangs dieses Nachweises ausgesetzt; Verzögerungen bei Notar, Registergericht oder Behörde gehen nicht zu Lasten des Kunden. Wird die Anmeldung zurückgenommen, nicht weiterverfolgt oder aus Gründen zurückgewiesen, die der Kunde zu vertreten hat, lebt die Pflicht nach Satz 1 rückwirkend ab Vertragsende wieder auf.
(5) Unterlassung und weitergehende Ansprüche. Der Anbieter kann vom Kunden die Unterlassung der weiteren Verwendung der Geschäftsadresse verlangen. Erfüllt der Kunde die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht, ist der Anbieter berechtigt, für jeden Monat der fortgesetzten Verwendung zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Ansprüche auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten bleiben unberührt.
(6) Information Dritter. Erbringt der Kunde den Nachweis nach Absatz 3 auch nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Vertragsende nicht, ist der Anbieter berechtigt, das zuständige Registergericht, das Gewerbeamt sowie sonstige erkennbar betroffene Stellen darüber zu informieren, dass der Kunde nicht mehr berechtigt ist, die Anschrift zu verwenden, und dass eine Zustellfähigkeit unter dieser Anschrift nicht mehr gewährleistet ist. Der Anbieter wird den Kunden hierauf zuvor in Textform hinweisen.
(7) Behandlung eingehender Post nach Vertragsende. Nach Vertragsende eingehende Sendungen werden nicht mehr verwahrt, weitergeleitet oder digitalisiert. Der Anbieter ist berechtigt, sie ungeöffnet mit dem Vermerk „Empfänger unter dieser Anschrift nicht ansässig“ an den Absender zurückzuleiten. Soweit eine Rückleitung nicht möglich ist, werden die Sendungen nach Ablauf von vier Wochen datenschutzkonform vernichtet. Sendungen mit Urkundencharakter (§ 9 Abs. 4) werden auch nach Vertragsende nicht vernichtet, sondern verwahrt und nach Ablauf von drei Monaten an den Absender zurückgeleitet. Eine über das Vertragsende hinausgehende Nachsendung oder Verwahrung kann gesondert gegen Entgelt vereinbart werden.
(8) Digitalisate und Kundenkonto. Mit Vertragsende endet der Zugang zum Kundenkonto zum Ablauf des 30. Tages nach Vertragsende. Der Kunde ist verpflichtet, seine Digitalisate und Dokumente bis dahin abzurufen und zu sichern. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(9) Die Pflichten nach diesem Paragrafen bestehen unabhängig davon, aus welchem Grund und von welcher Partei der Vertrag beendet wurde, und gelten auch nach einer außerordentlichen Kündigung.
(10) Erklärungen und Mitteilungen nach diesem Paragrafen kann der Anbieter auch an die nach § 4 Abs. 5 benannte empfangsbevollmächtigte Person richten.
(11) Beruht die Beendigung des Vertrages auf einer Verlegung oder Aufgabe des Standorts durch den Anbieter (§ 2 Abs. 6, § 13 Abs. 5), findet Absatz 4 keine Anwendung; eine Nutzungsentschädigung wird in diesem Fall nicht geschuldet. Die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 bleiben bestehen; die Frist nach Absatz 2 beträgt in diesem Fall drei Monate ab Vertragsende.
§ 15 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde a) die Adresse missbräuchlich, rechtswidrig oder rufschädigend nutzt, b) die Adresse unbefugt Dritten, weiteren Gesellschaften oder Firmierungen überlässt, c) bei Vertragsschluss oder danach falsche Angaben gemacht hat, d) erforderliche Nachweise oder Datenaktualisierungen trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht erbringt, e) mit mindestens zwei monatlichen Vergütungen in Verzug ist, f) durch sein Verhalten den Anbieter oder andere Kunden am Standort erheblich beeinträchtigt.
(3) Die außerordentliche Kündigung entbindet den Kunden nicht von den Pflichten nach § 14.§ 16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus dem Verlust, der Beschädigung, der Verzögerung oder der Fehlleitung von Sendungen, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind, insbesondere nach Übergabe an einen Versanddienstleister, sowie für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Fristversäumnisse des Kunden. Eine Fristenkontrolle ist nicht Vertragsbestandteil.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte einzusetzen.
§ 17 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, insbesondere Naturereignisse, Feuer, Krieg, Unruhen, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie Angriffe auf die Informationssicherheit. Für die Dauer des Ereignisses sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
§ 18 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Anbieter behandelt die ihm im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werdenden Informationen und Sendungsinhalte vertraulich und verpflichtet die eingesetzten Mitarbeiter und Dienstleister entsprechend.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation, Nachweisführung und zur Wahrung berechtigter Interessen sowie im Rahmen gesetzlicher Pflichten. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus, soweit dies zur Durchsetzung von Ansprüchen nach § 14 erforderlich ist.
(3) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://www.localport.de/datenschutz.
§ 19 Änderungen dieser AGB und der Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter kann diese AGB und die Leistungsbeschreibung mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Gesetze, Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, technische Entwicklungen oder eine Änderung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche Vertragspflichten (Leistungsinhalt und Preis) sind hiervon ausgenommen.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bremen. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist Bremen.
(4) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Diese Belehrung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Localport GmbH, Hagstraße 1, 28217 Bremen, E-Mail: info@localport.de, Telefon: +49 421 526329-0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Localport GmbH, Hagstraße 1, 28217 Bremen, E-Mail: info@localport.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.