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Localport startet: Buchbar ab 1. Dezember 2026 für einen Vertragsbeginn ab 1. Januar 2027. Sie brauchen die Adresse früher? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Postöffnungsvollmacht

Fassung 1.0, gültig ab 10. Oktober 2026

Mit dieser Erklärung bevollmächtigen und ermächtigen Sie die Localport GmbH, Hagstraße 1, 28217 Bremen, die an Sie unter der Geschäftsadresse Rigaer Str. 1, 28217 Bremen, eingehenden Briefsendungen entgegenzunehmen, zu öffnen, zu digitalisieren und in Ihrem Kundenkonto bereitzustellen sowie die Originale nach § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwahren, an Sie weiterzuleiten oder zu vernichten.

Sie befreien uns insoweit von der Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses, als dies zur Erbringung der Digitalen Postweiterleitung erforderlich ist, insbesondere zum Öffnen, zum Digitalisieren und zum Auslesen von Briefkopf und Anschriftenfeld für die Zuordnung. Eine Kenntnisnahme von Inhalten lässt sich dabei nicht vollständig ausschließen. Alle Personen, die bei uns Post öffnen, sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Nicht umfasst sind die Sendungen, die wir nach § 9 Abs. 3 der AGB nicht öffnen, insbesondere förmliche Zustellungen, Einschreiben, Sendungen mit Urkundencharakter und Sendungen, die erkennbar persönlich an eine natürliche Person gerichtet sind.

Sie können die Vollmacht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen; eine E-Mail genügt. Ab dem Widerruf öffnen wir keine Sendungen mehr. Die Digitale Postweiterleitung endet, der übrige Vertrag bleibt bestehen.