Vollmacht für persönlich adressierte Post
Fassung 1.0, gültig ab 10. Oktober 2026
Briefe, die an Sie als Person gerichtet sind, etwa mit dem Zusatz „persönlich“ oder „vertraulich“, darf Ihr Unternehmen nicht für Sie freigeben, denn das Briefgeheimnis steht Ihnen persönlich zu. Mit dieser Erklärung bevollmächtigen Sie persönlich – nicht als Vertreter Ihres Unternehmens – die Localport GmbH zusätzlich, auch solche an Sie gerichteten Sendungen unter der Geschäftsadresse zu öffnen und zu digitalisieren. Im Übrigen gilt die Postöffnungsvollmacht entsprechend.
Die Erklärung gilt nur für Sendungen an Sie selbst, nicht für andere Personen Ihres Unternehmens. Ohne sie bleiben solche Sendungen ungeöffnet und werden Ihnen im Original zugesandt. Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.